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QR-Rechnung: Neue Anforderungen ab November 2025

Ab dem 22. November 2025 akzeptieren Schweizer Banken nur noch strukturierte Adressen in QR-Rechnungen.

Was ändert sich?

Ab dem 22. November 2025 akzeptieren Schweizer Banken nur noch strukturierte Adressen (Typ S).

Unstrukturierte Adressen (Typ K) werden nicht mehr verarbeitet. Dies betrifft Rechnungssteller- und Zahleradresse.

Typ S vs. Typ K

Strukturiert (Typ S): Straße, Hausnummer, PLZ und Ort als separate Felder.

Unstrukturiert (Typ K): Freier Adresstext. Ab 22.11.2025 ungültig.

GrandTotal 9 unterstützt neue Vorgaben

GrandTotal ab Version 9 erstellt automatisch strukturierte Adressen (Typ S) für Rechnungssteller und Zahler. Ihre QR-Codes bleiben nach dem 22. November 2025 gültig.

GrandTotal trennt Straße und Hausnummer automatisch. Die Kundendaten müssen nicht aktualisiert werden.

Sie können Ihre QR-Codes jederzeit mit dem Swiss QR-Code Validator überprüfen.

Wichtig: Ältere Versionen von GrandTotal können ab 22. November 2025 keine gültigen QR-Codes mehr erzeugen.

Rechtzeitig aktualisieren: Aktualisieren Sie 1-2 Monate vor dem Termin, damit die QR-Codes am Fälligkeitsdatum funktionieren.

Auf Version 9 wechseln

Auf einen Blick

Stichtag

22. November 2025

Neue Anforderung

Nur noch strukturierte Adressen (Typ S) erlaubt

Typ K (unstrukturiert)

Ab Stichtag ungültig

GrandTotal 9

Unterstützt neue Vorgaben vollständig